Grund­steuer­reform

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Die Grundsteuer­­reform

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Sie sind Grundbesitzer?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir haben uns das Ziel gesetzt Ihre Feststellungserklärung zur Bewertung 
Ihres Grundbesitzes schnell und unkompliziert für Sie zu erledigen.

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Die Grundsteuerreform ist mittlerweile in aller Munde.

Doch was steckt eigentlich dahinter? Bislang wurden Grundstückswerte mit Hilfe der Einheitswerte berechnet. Diese sind jedoch völlig veraltet und führten dazu, dass für gleichartige Grundstücke unterschiedliche Grundsteuern anfielen – ein klarer Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Diese Vorschrift zur Einheitsbewertung wurde im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

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Der Gesetzgeber hat daraufhin die Grundsteuer reformiert...

… und ein neues sogenanntes Bundesmodell als Grundlage für eine Neubewertung geschaffen. Dieses Modell gilt bundesweit, sofern ein Land nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen.

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Baden-Württemberg zählt zu einem der Bundesländer...

… welches von dieser Öffnungsklausel Gebrauch gemacht hat. Andere Bundesländer wie Berlin oder Brandenburg haben sich für die Anwendung des Bundesmodells entschieden. Insgesamt gibt es acht verschiedene Berechnungsmöglichkeiten.

Berechnung der Grundsteuer nach der Neubewertung

Die Grundsteuer wird von den Städten und Gemeinden festgesetzt.
Sie basiert auf dem sogenannten Grundsteuerwert, der zunächst mit einer Steuermesszahl und im Anschluss mit dem sogenannten Hebesatz der Städte und Gemeinden multipliziert wird.

wert x steuermesszahl x hebesatz

Zur Feststellung dieses Grundsteuerwertes ist auf den 01.01.2022 die Neubewertung des Grundbesitzes notwendig.

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steuer.wert ist ein Gemeinschaftsprojekt zweier Steuerexperten

WER SIND WIR UND WAS IST steuer.wert ?

Wir haben uns vor über 15 Jahren in einer Kanzlei kennengelernt und nie aus den Augen verloren. Und das, obwohl sich unsere beruflichen Wege recht schnell trennten.

Häufig davon gesprochen, aber bislang nicht die Gelegenheit dazu gehabt, ein gemeinsames Projekt auf die Beine zu stellen, kam uns die Grundsteuerreform gerade recht.

Ausgerufen vom Bundesverfassungsgericht, dass die Grundstücksbewertung für Zwecke der Grundsteuer neu geregelt werden muss und einigen Überlegungen, wie sich die Reform in der Praxis umzusetzen lässt, entschieden wir uns schnell für einen Zusammenschluss.

Elena Schepper-Stark mit ihrer Einzelpraxis in Römerstein, welche sich noch gar nicht allzu lange auf dem Markt befindet, nahm das Zepter in die Hand. „Ich möchte etwas auf den Weg bringen, um verunsicherten Grundbesitzern zu helfen.“

Peter Wahler, schon deutlich länger als Steuerberater unterwegs, aber auch erst seit dem 01.07.2020 mit seiner eigenen Praxis aktiv, hatte dann die Idee, über eine GbR Akquise zu betreiben und Mitarbeiter zu generieren.

Dies war der Startschuss, um ab dem 01. Februar 2022 das vor langer Zeit Versprochene in die Tat umzusetzen und etwas zu schaffen, welches über die Grundsteuerreform hinaus Bestand haben soll…

Gemeinsam sind wir mit unseren Erfahrungen und unserer Kompetenz für Sie der Ansprechpartner in Sachen Feststellungserklärung zur Neubewertung des Grundbesitzes.

WAS ERLEDIGT steuer.wert FÜR SIE?
UNSER ANGEBOT

Machen Sie Ihre Aufgabe zu unserer und genießen Sie Ihre Freizeit!
Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Steuerberatung erstellen wir die für Sie erforderliche Feststellungserklärung – schnell und unkompliziert.
Es handelt sich um Steuererklärungen im Sinne der Abgabenordnung. Diese sind elektronisch bei der Finanzbehörde einzureichen. Entscheidend für sämtliche Angaben in den Steuererklärungen ist der Stand zum 01.01.2022.

Aufgrund der Länderöffnungsklauseln werden sich die Anforderungen der einzureichenden Steuererklärungen unterscheiden. Dies führt unseres Erachtens zu einer Erschwernis beim Steuerpflichtigen, insbesondere dann, wenn er in verschiedenen Bundesländern Grundstücke besitzt (z.B. ein Ferienhaus in Bayern, das selbstgenutzte Haus in Baden-Württemberg und eine vermietete Wohnung in Berlin).

Haben Sie Fragen oder möchten Ihre Feststellungserklärung durch uns erstellen lassen?
Dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.

Es besteht bereits jetzt Handlungs­bedarf…

Für eine fristgerechte Abgabe der Steuererklärung besteht bereits jetzt Handlungsbedarf: Die für die Ermittlung des Grundbesitzwertes notwendigen Unterlagen sind zusammenzustellen.

Die zur Bewertung nach Bundesmodell notwendigen Unterlagen finden Sie unter anderem im Kaufvertrag, in der Flurkarte, im Grundbuchblatt, im bisherigen Einheitswertbescheid, im Grundsteuerbescheid oder in der Teilungserklärung.

Gerne geben wir Ihnen Ihre persönliche Checkliste zur Einreichung der Unterlagen an die Hand!

NACHRICHT AN UNS

Sie haben Fragen oder möchten mit uns zusammenarbeiten?
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Wichtige Eck­daten zur Grundsteuer­reform nach jetzigem Stand

Rund 36 Millionen

Für die Finanzämter steht eine Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken bevor.

01.01.2022

Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt nach der Grundsteuerreform.

01.07.2022 bis 31.10.2022

Einreichung der Steuererklärungen.
Wichtig: Nach heutigem Stand erhalten Sie für die Abgabepflicht der Steuererklärung keine gesonderte Aufforderung durch das Finanzamt.

Voraussichtlich 2023

Auswertung durch das Finanzamt und Erlass der Steuerbescheide.

zum 01.01.2025

Sie erhalten Ihren neuen Grundsteuerbescheid der Stadt oder Gemeinde auf Grundlage der Neubewertung.

Ab 01.01.2029

Die Grundsteuerwerte sollen – mit Ausnahme von Liegenschaften in Bayern – alle sieben Jahre neu festgestellt werden. Weitere Feststellungen erfolgen nur bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse.

Über uns

Elena Schepper-Stark

Ich bin Vollzeit Steuerberaterin, lebe in Römerstein – dem Mittelpunkt der Schwäbischen Alb und bin Mutter von drei wundervollen Kindern.
Nach dem Schulabschluss konnte ich mich nicht direkt entscheiden, wie mein weiterer beruflicher Weg ausschauen soll. Durch Zufall hatte ich die Möglichkeit auf einen Ausbildungsplatz zur Steuerfachangestellten. Schnell hatte ich „Blut für die Steuerbranche geleckt“. Damit war klar in welche Richtung es gehen wird. 2014 wurde ich dann, nach erfolgreich abgelegter Prüfung, zur Steuerberaterin bestellt und im Dezember 2020 gründete ich meine eigene Kanzlei.

Ich liebe die Vielseitigkeit an meinem Beruf, der entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht nur mit Zahlen zu tun hat, sondern auch ganz viel mit Menschen. Es macht mir Freude meine Mandanten in ihren persönlichen Lebenslagen zu beraten und unterstützen.

Peter Wahler

Seit 1987 im Business und aus anfänglichem Schnuppern in einen Beruf, bei dem ich mir anfangs gar nicht so viel vorstellen konnte, wurde mittlerweile eine Leidenschaft, Mandanten zu beraten (nicht nur steuerlich, sondern auch in anderen Lebenslagen).

Der Titel Steuerberater wurde mir nach bestandener Prüfung im Jahr 2000 verliehen und seit dem 01.07.2020 bin ich dabei, meine Einzelkanzlei zusammen mit meinem Sohn und einem motivierten Team (11 Mitarbeiter) weiter aufzubauen. Hierzu gehört auch das Führen von Mandanten in die Selbständigkeit oder durch Krisen wie wir sie momentan erleben…

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